Rechtsprechung
BVerwG, 21.07.2009 - 5 B 42.09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Divergenzrüge hinsichtlich der Beschäftigung von Zwangsarbeitern, Kriegsgefangenen und Strafgefangenen als Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AusglLeistG § 1 Abs. 4; VwGO § 132 Abs. 2
Divergenzrüge hinsichtlich der Beschäftigung von Zwangsarbeitern, Kriegsgefangenen und Strafgefangenen als Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 24.02.2009 - 7 K 1196/06
- BVerwG, 21.07.2009 - 5 B 42.09
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05
Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; …
Auszug aus BVerwG, 21.07.2009 - 5 B 42.09
Das Verwaltungsgericht hat keinen entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz aufgestellt, der von einem entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 38.05 - (BVerwGE 128, 155 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 9) abweicht.Es trifft zwar zu, dass im Urteil vom 28. Februar 2007 (a.a.O. Rn. 33;… vgl. auch Rn. 48 am Ende) der entscheidungstragende abstrakte Maßstab entwickelt worden ist, dass in der Beschäftigung von Zwangsarbeitern Kriegs- und Strafgefangenen als solcher noch kein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 4 Alt. 1 AusglLeistG erblickt werden kann, sondern ein solcher Verstoß erst dann vorliegt, wenn sie im Unternehmen menschenunwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen unterworfen waren.
- BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13
Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und …
Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nicht zu entnehmen, dass die positive Feststellung besonders negativer Bedingungen Voraussetzung für eine Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit ist (vgl. Beschluss vom 21. Juli 2009 - BVerwG 5 B 42.09 - juris Rn. 2).Dem kann eine Vermutung im Sinne der von dem Beklagten gestellten Frage, insbesondere eine "tatsächliche Vermutung" (…vgl. Urteil vom 16. Mai 2012 - BVerwG 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 26 f.), schwerlich entnommen werden (vgl. Beschluss vom 21. Juli 2009 a.a.O. Rn. 4 f. zu VG Dresden, Urteil vom 24. Februar 2009 - 7 K 1196/06 -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10
Vertragsarztangelegenheiten
Auf die weitergehende Frage, ob dem ein Anordnungsgrund zugrunde liegt, kommt es dabei umso weniger an, je deutlicher die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids zu Tage tritt (hierzu Senat, Beschluss vom 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2009 - L 5 B 42/09 KR ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 11 B 26/09
Vertragsarztangelegenheiten
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2009 - L 5 B 42/09 KA ER - m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 266/08
Einwand gegen Logistikzentrum abgelehnt
Die Antragsgegnerin habe auf weitere Anfrage nicht reagiert und dann im Verfahren 5 B 42/09 erklärt, eine Ampelanlage werde nicht gebaut. - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - L 11 KA 51/18
Anspruch eines Vertragsarztes auf Anstellungsgenehmigung für einen Vertragsarzt …
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2009 - L 5 B 42/09 KA ER - m.w.N.). - BVerwG, 11.12.2012 - 5 B 78.12
Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; …
Damit hat sich das Verwaltungsgericht nicht in Widerspruch zu dem in Rede stehenden Rechtssatz gesetzt (Beschluss vom 21. Juli 2009 - BVerwG 5 B 42.09 - juris Rn. 2 bis 5). - VG Magdeburg, 13.12.2016 - 8 A 102/16
Entschädigung nach dem AusglLeistG für Verlust eines Eigentumanteils an OHG
Ebenso rechtfertigen diese Unterlagen nicht die Annahme, das Unternehmen habe die geforderten "Spielräume" zu Ungunsten der bei ihnen beschäftigten Ostarbeiter genutzt, wenngleich diese Feststellung besonders negativer Bedingungen bereits nicht Voraussetzung für den Ausschlusstatbestand ist (BVerwG, Beschluss v. 21.07.2009, 5 B 42.09; juris).